Geringfügige Beschäftigung

Was bedeutet geringfügige Beschäftigung?
Geringfügig beschäftigt ist, wer bei regelmäßiger Beschäftigung (Dienstverhältnis für einen Monat oder für unbestimmte Zeit) nicht mehr als 374,02 Euro (Stand: 1.1.2011) im Monat verdient oder wer bei fallweiser Beschäftigung (Dienstverhältnis kürzer als ein Monat) nicht mehr als durchschnittlich 28,72 Euro pro Arbeitstag verdient.
Für regelmäßig geringfügig Beschäftigte gilt wie für Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte auch
- das Urlaubsrechtdas Recht auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- das Recht auf Pflegefreistellung
- das Recht auf Abfertigung und
- die in den meisten Kollektivverträgen festgelegten Ansprüche auf Sonderzahlungen (Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld).
Jede geringfügig beschäftigte Person ist vom Arbeitgeber bei der Gebietskrankenkasse zu melden. Der Arbeitgeber hat jedenfalls Beiträge zur Unfallversicherung zu entrichten.













