Geringfügige Beschäftigung

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Was bedeutet geringfügige Beschäftigung?

Geringfügig beschäftigt ist, wer bei regelmäßiger Beschäftigung (Dienstverhältnis für einen Monat oder für unbestimmte Zeit) nicht mehr als 374,02 Euro (Stand: 1.1.2011) im Monat verdient oder wer bei fallweiser Beschäftigung (Dienstverhältnis kürzer als ein Monat) nicht mehr als durchschnittlich 28,72 Euro pro Arbeitstag verdient.

Für regelmäßig geringfügig Beschäftigte gilt wie für Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte auch

  • das Urlaubsrechtdas Recht auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • das Recht auf Pflegefreistellung
  • das Recht auf Abfertigung und
  • die in den meisten Kollektivverträgen festgelegten Ansprüche auf Sonderzahlungen (Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld).
Achtung:
Jede geringfügig beschäftigte Person ist vom Arbeitgeber bei der Gebietskrankenkasse zu melden. Der Arbeitgeber hat jedenfalls Beiträge zur Unfallversicherung zu entrichten.



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